Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und deren Stellvertretern zusammen. Jede Klasse hat eine Stimme in der Schulpflegschaft, ebenso der Vorsitzende und sein Stellvertreter. An den Schulpflegschaftssitzungen sollen der Schulleiter oder sein Stellvertreter teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung. Sie bildet also ein passendes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Die Schulpflegschaft hat einen beratenden Charakter. Hier können Anträge oder Empfehlungen an die Schulkonferenz erarbeitet werden. Es ist daher ratsam, Angelegenheiten, die in der Schulkonferenz zur Entscheidung anstehen, vorher in der Schulpflegschaft zu beraten.
Denn nur wenn die Elternvertreter in der Schulkonferenz auch die Meinung der Schulpflegschaft kennen, können sie diese vertreten.

Vorsitzende der Schulpflegschaft:

Frau Große-Freese aus der Olchis Klasse
Telefon: 5581

Ihre Vertreterin:

Frau Eckstein aus der Klasse 3a
Telefon: 472 007


Aufgaben der Schulpflegschaft im Verlauf des Schuljahres

Im Laufe des Schuljahres gibt es viele Aktivitäten an der Schule, welche die Eltern in Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft und den Lehrern der Schule durchführen.
Hier eine kleine Auswahl, die aber bestimmt nicht vollständig ist. Die Schulpflegschft hofft immer auf eine rege Mitarbeit und Unterstützung durch die Eltern, denn Schule ist mehr als nur der Unterricht für die Kinder.
Eine Möglichkeit sich zu engagieren sind die Mitarbeit in der Klassenpflegschaft oder in der Schulpflegschaft.


Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer zusammen.
An unserer Schule hat die Schulkonferenz sechs Mitglieder. Sie setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern von Eltern und Lehrern (in Oesterweg- Hesselteich je drei) und dem Schulleiter, der den Vorsitz führt, zusammen.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger oder an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Das Schulgesetz unterscheidet je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.

Die Aufgaben der Schulkonferenz umfassen unter anderen folgende Angelegenheiten:

(Dieser Aufgabenkatalog ist nicht vollständig und kann im § 65 des Schulgesetzes nachgelesen werden.)